Allgemeine Anlieferbedingungen

 

Um eine optimale und reibungslose Abwicklung Ihrer Lieferungen zu gewährleisten, sind folgende Dinge zwingend zu beachten:

 

ANLIEFERZEITEN

Montag bis Freitag 7.30 – 12.00 Uhr und 12.30 – 15.00 Uhr

 

LIEFERORT

O/D Ottweiler Druckerei und Verlag GmbH
Tor 3
Johannes-Gutenberg-Straße 14
66564 Ottweiler

Ansprechpartner:

Andreas Kühnapfel (Tel. 06824 9310-620)
Petra Scheid (Tel. 06824 9310-551)

 

PALETTENABMESSUNG

  • Europaletten, maximale Höhe 140 cm,
  • eingestretcht mit Folie und Kantenschutz,
  • Gewicht max. 500 kg.

 

PALETTENKENNZEICHNUNG + LIEFERSCHEIN

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Produktbezeichnung,
  • Auftragsnummer O/D (mit P beginnend),
  • Gesamtauflage,
  • Anzahl Paletten,
  • Menge je Palette,
  • Menge je Karton/Gebinde.
  • Jeder Einzelkarton sollte mit einem Etikett mit Inhaltsdaten versehen sein.
  • Sollten verschiedene Produkte auf einer Palette angeliefert werden, muss diese als „Mischpalette“ gekennzeichnet werden.
  • Sollte eine Lieferung aus mehreren Teillieferungen bestehen, muss dies auf dem Lieferschein vermerkt werden. Die letzte Lieferung ist dann mit "Restlieferung" zu kennzeichnen.

 

ROLLENPAPIER

  • Anlieferung auf Paletten mit einem Maximalgewicht von 1.000 kg.
  • In Ausnahmefällen Anlieferung ohne Palette möglich, aber nur mit einem Joloda-Fahrzeug (muss im Vorfeld mit unserer Warenannahme, Herrn Technow, Tel. 06824/9001-620 oder Frau Scheid -551 abgestimmt werden).
  • Die Ware darf nicht vor dem vereinbarten Termin angeliefert werden.

 

BOGENPAPIER

  • Anlieferung auf Paletten mit einem Maximalgewicht von 1.000 kg.
  • Die Ware darf nicht vor dem vereinbarten Termin angeliefert werden.

 

Sollte die bestellte Ware nicht direkt von Ihnen angeliefert werden, so geben Sie diese Informationen an Ihre Speditionen und Paketdienste weiter.

Sollten Sie mit uns vereinbart haben, dass wir die Ware bei Ihnen abholen, senden Sie bitte vor der
Abholung eine E-Mail mit Angaben über Palettenanzahl und Palettengewicht an versand@od-online.de.

Bei Einfahrt in das Betriebsgelände müssen die angebrachten Verkehrsschilder sowie die entsprechenden Verkehrsregeln beachtet werden.

Das Betriebsgebäude darf aus Gründen der Datenschutzverordnung (DSGVO) ohne Ausweis (erhältlich an der Zentrale) nicht betreten werden.

Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann eine Entladung nicht garantiert werden. Entstehender Mehraufwand durch Nichteinhaltung unserer Vorgaben verursacht Mehrkosten, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen.

 

Diese Anlieferbedingungen können auch als PDF über einen Link heruntergeladen werden: Download